FAQs zu Präventionskursen
Welche Kurse werden von der Krankenkasse bezuschusst?
Die Krankenkassen bezuschussen nur Kurse, die als Präventionskurse zertifiziert sind. Mitgliedschaften werden nicht gefördert. Bitte beachten Sie bei unserem Kursangebot, welche Kurse als Präventionskurse zertifiziert sind. Wir bemühen uns, für möglichst alle Kurse ein Zertifikat zu erhalten.
Welche Vorteile hat ein Präventionskurs?
Sie erhalten einen Zuschuss von der Krankenkasse. Außerdem wurde das Kurskonzept eingehend von der Zentralen Prüfstelle Prävention (ZPP) der Krankenkassen geprüft. Diese stellt hohe Anforderungen sowohl an das Kurskonzept als auch an die Qualifikation der Kursleiter.
Wann erhalte ich eine Teilnahmebescheinigung für die Krankenkasse?
Sie erhalten die Teilnahmebescheinigung am Ende des Kurses. Senden Sie uns bitte eine E-Mail, wenn Sie diese benötigen. Sie erhalten die Bescheinigung binnen einer Woche als PDF per E-Mail.
Bitte beachten Sie:
Bei Live- und Live-Online Kursen erhalten Sie die Teilnahmebescheinigung nur dann, wenn Sie mindestens 80% der Termine teilgenommen haben. Bei einem Kurs mit 8 Kursterminen müssen Sie an 7 Terminen teilnehmen.
Bei den Live-Online Kursen, zählt eine Teilnahme nur dann, wenn Sie mit Video und Mikrofon zugeschaltet sind.
Bei reinen Online-Kursen müssen Sie alle Videos angesehen und die Quizzes beantwortet haben.
Wie erhalte ich den Zuschuss von der Krankenkasse?
Am Ende des Kurses reichen Sie die Teilnahmebescheinigung bei Ihrer Krankenkasse ein. Bitte beachten Sie, dass bisher nur die gesetzlichen Krankenkassen einen Zuschuss bezahlen. Viele Krankenkassen bezahlen zwischen 75€ und 150€ pro Kurs, manche fördern sogar mit 100%. Fast alle unterstützen zwei Kurse pro Jahr. Bitte informieren Sie sich bei Ihrer Krankenkasse.
Kann ich bei einem Präventionskurs Termine nachholen?
Bei Präventionskursen können Sie leider keine Termine nachholen. Dies lassen die Krankenkassen nicht zu. Wenn Sie eine Kurstermin nicht wahrnehmen können, weil Sie krank sind, dann reichen Sie bitte mit der Teilnahmebescheinigung ein ärztliches Attest ein.